Bestbieter statt Billigstbieter - Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bei öffentlichen Ausschreibungen

Bestbieter statt Billigstbieter - Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bei öffentlichen Ausschreibungen

Wie sich überwiegend in der Praxis zeigt, meidet der öffentliche Auftraggeber in seinen Ausschreibungen die Anwendung des Bestbieterprinzips zu Gunsten des einfachen Billigstbieterprinzips über die reinen Herstellkosten. Zu erklären ist dies nur mit einem mangelnden Informationsstand über die Möglichkeiten des Bestbieterprinzips sowie aus einer gewissen Scheu vor einer dadurch entstehenden Verkomplizierung des Vergabeverfahrens und der damit vermeintlich implizierten Anfälligkeit für Nachprüfungsverfahren.

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