Nach dem Wasserrechtsgesetz ist das Grundwasser nachhaltig als Trinkwasser zu erhalten und ist weiters so zu schützen, dass die Verschmutzung des Grundwassers schrittweise reduziert und die weitere Verschmutzung verhindert wird. Zum Schutz und zur Zielerreichung verpflichtet der Gesetzgeber jedermann, dessen Anlagen, Maßnahmen oder Unterlassungen eine Einwirkung auf Gewässer herbeiführen können, zur allgemeinen Sorgfaltspflicht.