Die bis dato gelebte Praxis der ÖNORM wurde entscheidend erweitert – anders als im Hochbau wurde für den Infrastrukturbau mit dem neuen Regelwerk RW 08.01.07, „Qualitätssicherung der Ausführung aus Beton“, nun auf mehr Eigenverantwortung zugunsten der Sicherheit der Personen und Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit der Bauwerke gesetzt.