Die Klassifikationen für Sichtbeton aus den einschlägigen Regeln erzeugt bei ArchitektInnen oft Befremden. Weder wird schlüssig nach architektonischen Gesichtspunkten klassifiziert noch ausschließlich nach technischen. Die zur Definition von Sichtbeton nötigen Kriterien werden nicht vollständig in die Klassifikationen einbezogen und es wird nicht festgelegt, wer wann welche Entscheidungen zu treffen hat.