Der islamische Friedhof im Gemeindegebiet von Altach steht Angehörigen des Islams aller Gemeinden Vorarlbergs offen, da jede Kommune verpflichtet ist, BewohnerInnen eine Bestattungsmöglichkeit nach ihren Riten zu bieten. Das Recht von Muslimen auf eine Bestattung nach ihren Gebräuchen regelt das Österreichische Islamgesetz von 1912. Ziel des Entwurfes ist ein sehr offenes und übersichtlich gestaltetes Gesamtkonzept. Pragmatisch und mit wenig Symbolik integriert sich der Friedhof möglichst schlicht und unauffällig in den Landschaftsraum.