Straßenbeton - Reparaturbeton: Verkehrsfreigabe bei winterlichen Bedingungen

Straßenbeton - Reparaturbeton: Verkehrsfreigabe bei winterlichen Bedingungen

Eine Betonfahrbahndecke darf gemäß RVS 8S.06.32/RVS 08.17.02 [1] im Allgemeinen drei Tage nach der Deckenherstellung für den Verkehr freigegeben werden, in besonderen Fällen (z. B. Reparaturarbeiten) mit speziellen Betonzusammensetzungen (frühhochfeste Betone) auch schon früher. Bei Betonierungsarbeiten in der Übergangszeit (Herbst) wird der Beton (Straßenbeton nach RVS 8S.06.32/RVS 08.17.02) aufgrund starken Temperaturabfalls oft schon in jungem Alter Frost und dem Winterdienst mit Taumitteleinsatz ausgesetzt. Insbesondere durch den frühen Einsatz von Taumittel ist eine Schädigung des Betons nicht auszuschließen.

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