Rissbreitennachweis bei Bohrpfählen nach den neu überarbeiteten Regelungen in der Österreichischen Richtlinie RVS 09.01.41

Rissbreitennachweis bei Bohrpfählen nach den neu überarbeiteten Regelungen in der Österreichischen Richtlinie RVS 09.01.41

Im Zuge der Überarbeitung der Österreichischen Richtlinie RVS 09.01.41 - "Statisch konstruktive Richtlinie für die offene Bauweise von Verkehrsbauwerken" wurden die bereits bisher bestehenden Formeln für den Rissbreitennachweis bei Bohrpfählen in einer Arbeitsgruppe neu festgelegt. Das Ergebnis dieser Überarbeitung wird nachfolgend beschrieben.

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