Die rund 40° geneigten und 16 bis 18 m langen Kanalwände und ein Teil der Sohle waren mit Beton der Güte B 25 und den besonderen Eigenschaften der Wasserundurchlässigkeit und Frostbeständigkeit zu belegen. Als konstruktive untere Grenze hinsichtlich der technischen Dichtheit galt eine Schalenstärke von 15 cm unbewehrten Betons mit Scheinfugen.