Als Niederdruckkraftwerke werden Wasserkraftanlagen bezeichnet, bei denen die Fallhöhe höchstens 15 m beträgt. Als Fallhöhe wird der Höhenunterschied zwischen dem Wasserspiegel oberhalb der Turbine, dem sogenannten Oberwasser, und dem Wasserspiegel hinter der Turbine, dem sogenannten Unterwasser, bezeichnet. Laufkraftwerk bedeutet, dass die Stromproduktion vom augenblicklich vorhandenen Wasserdargebot des Flusses gesteuert wird und keine Wasserspeicherung erfolgt. Die Anzahl und Größe der eingebauten Maschinensätze wird nach Durchfluss, Abflusscharakteristik und Beaufschlagungsbereich der Turbinensätze bestimmt. Neben der Erzeugung elektrischer Energie können Nutzungsziele beispielsweise eine Verbesserung des Hochwasserschutzes oder eine Eindämmung einer vorhandenen Sohlerosion sein.